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Wer im eigenen Wald Alt- und Totholzbewohner fördert, erhält in den meisten Kantonen unter gewissen Bedingungen eine finanzielle Abgeltung. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Beiträge in einigen Kantonen für Waldreservate, Altholzinseln und Habitatbäume.
Die Zahlen vermögen nur den groben Rahmen der Abgeltungen wiederzugeben, weil die Beiträge von verschiedenen Eingangsgrössen abhängen (Waldgesellschaft, Vertragsdauer, Fläche, Baumart, etc.). Zudem variieren die Abgeltungen von Kanton zu Kanton sehr stark und sind regelmässigen Anpassungen unterworfen. Für Details wenden Sie sich bitte an die kantonalen Dienststellen und konsultieren Sie die entsprechenden Dokumente.
Tabelle: Finanzielle Abgeltungen für Waldreservate, Altholzinseln und Habitatbäume einiger Kantone in der Übersicht. Keine Gewähr. Es sind die entsprechenden Dokumente der Kantone zu konsultieren. | ||||
Kanton | Waldreservate | Altholzinseln | Habitatbäume | Dokumente/Links |
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