FAQ

Ich bin gerne bereit, totes Holz liegen oder stehen zu lassen, erwarte jedoch eine Entschädigung für den entgangenen Holzerlös. Wohin kann ich mich wenden?

Bund und Kantone zahlen Beiträge für den Ertragsverlust. Für die Förderung des Totholzes auf einer bestimmten Fläche (Naturwaldreservat oder Altholzinsel) werden meistens Gelder pro Hektare und Vertragsjahr bezahlt. Für den Erhalt von einzelnen Bäumen (Habitatbäumen) kommt leider kein Geld vom Bund. Einzelne Kantone resp. Projekte finanzieren jedoch solche Förderungen. Am besten kontaktieren Sie Ihren Förster oder die Kontaktstelle Ihres Kantons, die für Biodiversität im Wald zuständig ist.

In meinem Wald hat es sehr viele herumliegende Äste und Baumstrünke. Reicht das denn nicht?

Grundsätzlich ist jedes Stück Totholz ein Vorteil für die xylobionten Arten. Äste und Stümpfe, wie wir sie im Wirtschaftswald finden, sind im Gegensatz zu den Zeiten, als ausschliesslich mit Holz geheizt und gekocht wurde, heute keine seltene Ware mehr. Mangelware sind hingegen alte dicke Bäume, die im Wald sterben und sich vor Ort über Jahrzehnte hinweg abbauen. Solche dicke Bäume müssen mit konkreten Massnahmen gefördert werden.

Würden wir das tote Holz nicht besser als CO2-neutralen Energieträger nutzen als es im Wald verrotten zu lassen?

Sowohl die Nutzung von Holz als Energieträger als auch das Belassen von Totholz dienen der Natur. Beim Interessenkonflikt "Energieholznutzung vs. Totholzförderung" sollte es deshalb kein Entweder-oder geben, sondern ein Sowohl-als-auch. Ein Kompromiss könnte sein, nur soviel Energieholz zu nutzen, dass die Ansprüche der Totholzbewohner noch erfüllt sind.

Warum ist dickes Totholz ökologisch wertvoller als dünnes?

Dickes Totholz baut sich langsamer ab als dünnes Holz. Es dient also xylobionten Arten während längerer Zeit als Substrat als Totholz kleiner Durchmesser. Zudem sind die Verhältnisse (Feuchtigkeit, Temperatur) in einem grösseren Stück Totholz ausgeglichener als in einem kleineren. Da zahlreiche Arten für ihre Entwicklung mehrere Jahre brauchen, sind stabile Verhältnisse für sie unentbehrlich. Dickes Totholz speichert beispielsweise die Feuchtigkeit über einen längeren Zeitraum, was Amphibien, Schnecken und anderen Lebewesen zugute kommt. Dickes Totholz erfüllt die Ansprüche praktisch aller Totholz-Arten, während dünnes Totholz nur von einem Teil der Totholzbewohner genutzt werden kann. Grosse Vögel können beispielsweise nicht in dünnen Baumstämmen nisten.

Wie haben denn die Totholz-Arten die intensive Nutzung der Wälder im 18.-19. Jahrhundert überlebt?

Wahrscheinlich haben sich die heute noch überlebenden Arten damals auf wenige Restflächen zurückgezogen. Die Populationsdichte vieler Arten ist sehr gering geworden, was für ein langfristiges Überleben nicht genügt. Einst sehr häufige Arten (z.B. Hirschkäfer) sind in vielen Gebieten ganz selten geworden. Es ist auch möglich, dass gewisse Arten ganz ausgestorben sind, obwohl das heute kaum nachgewiesen werden kann. Gezielte wissenschaftliche Beobachtungen wurden in früheren Jahrhunderten wenig dokumentiert.

Wenn ich totes Holz stehen lasse, fördere ich damit doch die Entwicklung des Borkenkäfers.

Borkenkäfer befallen meistens geschwächte Nadelbäume. Eins bis zwei Jahre nach dem Absterben sind die Bäume zu trocken für die Entwicklung des Borkenkäfers. Ältere tote Bäume stellen also keine Gefahr mehr dar. Borkenkäfernester sollte man beobachten und Eingriffe nur bei drohender Invasion durchführen.

Mein Wald wächst hervorragend. Alte Bäume und totes Holz braucht es nicht.

In der Tat benötigt ein Wald für sein Wachstum nicht unbedingt Totholz. Der Wald ist jedoch Lebensraum einer beeindruckenden Vielfalt an Pflanzen und Tieren. Während die einen Arten sehr gut ohne Alt- und Totholz auskommen, sind andere wiederum zwingend auf totes Holz oder alte Bäume angewiesen. Ausserdem verjüngen sich Bergwälder dank Totholz besser.

Wenn ich Totholz stehen lasse, bin ich dann bei herunterfallenden Ästen für Personenschäden haftbar?

Grundsätzlich trifft die Waldbesitzer keine Bewirtschaftungspflicht und Erholungssuchende oder andere Personen betreten den Wald immer auf eigenes Risiko. In aller Regel haften Geschädigte deshalb selbst für im Wald erlittene Schäden. Dies trifft in besonderem Mass zu, wenn sie elementare Sorgfaltsregeln missachten, beispielsweise bei Sturm im Wald spazieren oder Warnschilder ignorieren (Selbstverschulden der Geschädigten). Tatsächlich denkbar ist eine Haftung nur im Rahmen der Werkeigentümerhaftung nach Artikel 58 des Obligationenrechts (OR; SR 220). Das heisst, Strassen und Wege stellen Werke im Sinn von Artikel 58 OR dar. Der Werkeigentümer hat im Rahmen des Zumutbaren für die sichere Benützung seines Werkes zu sorgen. Massgebend für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Sicherungsmassnahmen ist vor allem die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts. Das heisst, bei viel begangenen Erholungswäldern sind die Sicherungspflichten tendenziell eher höher. Wichtig sind aber auch die finanziellen Verhältnisse der Waldeigentümerschaft. Diesbezüglich fällt haftungsmindernd ins Gewicht, dass das freie Betreten des Waldes unentgeltlich möglich ist.

Ist es nicht gefährlich, totes Holz in steilen Gräben oder entlang von Bächen liegen zu lassen (Verklausungsgefahr)?

Beim Hochwasser können sich die Stämme querlegen und von oben kommendem Schwemmmaterial den Weg versperren. Das Treibgut staut sich und es entsteht eine sogenannte "Verklausung". Angesichts dieser Problematik ist es ratsam, den Wasserlauf streckenweise instand zu halten, um sowohl Umwelt- als auch Sicherheitszielen gerecht zu werden. Auch andere Massnahmen wie der Einbau von Auffangvorrichtungen sind möglich. Neuere Forschungen haben übrigens gezeigt, dass beim starken Hochwasser vom August 2005 nur ein kleiner Teil des Schwemmgutes Totholz war, der Grossteil hingegen frisches Holz Totholz - ob stehend oder liegend - behindert die Waldarbeit.

Wer bezahlt mir diesen Mehraufwand?

Entschädigungen gibt es lediglich für den Ertragsverlust auf einer zur Totholzförderung ausgeschiedenen Fläche. Der Mehraufwand auf Nachbarflächen wird leider nicht finanziell entschädigt. Damit totes Holz die Waldarbeit wenig behindert, macht es Sinn, alte und tote Bäume in Gruppen zu belassen. Als Förster leuchtet es mir ein, dass Totholz aus ökologischer Sicht wichtig und wertvoll ist.

Die Privatwaldeigentümer kann ich davon aber kaum überzeugen. Wie soll ich argumentieren?

Durch den Erhalt von Totholz und alten Bäumen im Wald werden zahlreiche Arten im Wald gefördert. Deshalb bezahlt der Bund Ertragsverlustbeiträge. Rein finanziell kann man es nicht begründen, da die Bewirtschaftung in gewissen Fällen rentabler ist. Der Eigentümer kann durch seinen Beitrag für den Erhalt der Biodiversität im Allgemeinen motiviert sein, oder gezielt für den Erhalt von bestimmten wertvollen Arten, falls solche nachgewiesen wurden.

Durch totes Holz steigt die Waldbrandgefahr erheblich an. Das kann doch nicht ökologisch sein.

Die Waldbrandgefahr spielt vor allem in gewissen Regionen und an speziellen Lagen eine Rolle, nämlich in Föhntälern, in Laubwäldern südlich der Alpen und an südorientierten Lagen. Dünnes Material (Äste, trockenes Laub) entflammt viel schneller als dickes Totholz. Darum ist es in diesen Gebieten sinnvoller, dickes Totholz zu fördern und bei totem Holz schwacher Durchmesser erhöhte Vorsicht walten zu lassen.