Massenvermehrungen von Schädlingen: Borkenkäfer und Co.

Wer tote Bäume stehen oder liegen lässt, stellt sich vielleicht die Frage, ob er dadurch nicht unliebsame Insekten wie die Borkenkäfer oder andere potentielle Schädlinge fördert und damit zur deren Ausbreitung beiträgt. Wenn das Holz frisch abgestorben ist, so besteht die akute Gefahr einer Massenvermehrung von Borkenkäfern (Abb. 1). Erhöhte Vorsicht und allfällige Massnahmen sind in diesen Fällen angebracht.

Wenn das Holz hingegen schon länger tot ist, ist die Angst unbegründet, denn die meisten Borkenkäferarten, darunter auch der gefürchtete Buchdrucker, sind für Ihre Entwicklung auf frisches Holz angewiesen. Der Buchdrucker (Ips typographus) besiedelt ausschliesslich geschwächte lebende oder frisch abgestorbene Nadelbäume, insbesondere die Fichte. Holz, das ein bestimmtes Abbaustadium überschritten hat, ist für diesen Käfer nicht mehr attraktiv (Abb. 2). Dies ist ungefähr nach ein bis zwei Jahren der Fall.

Auch bei anderen potentiellen Schadinsekten, die einen wahrnehmbaren ökonomischen Schaden verursachen können (z.B. Tannenborkenkäfer, Blauer Föhrenprachtkäfer), besteht keine Gefahr einer übermässigen Vermehrung, wenn man älteres Totholz stehen oder liegen lässt. Im Gegenteil: Sind Bäume erst einmal vom Schadinsekt verlassen, gibt es auch aus Sicht des Waldschutzes gute Gründe, diese stehen zu lassen. Untersuchungen zum Buchdrucker haben beispielsweise gezeigt, dass die meisten natürlichen Feinde die toten Käferbäume im Frühling erst 1–2 Monate nach dem Borkenkäfer verlassen. Wenn man die verlassenen Käferfichten in dieser Zeit fällt, so trägt man nicht zur Bekämpfung des Borkenkäfers bei, vernichtet jedoch seine natürlichen Feinde.

Als Grundsatz gilt:

  • Bäume, die vor mehr als 1-2 Jahren abgestorben sind, tragen nicht mehr zur Massenvermehrung von bedeutenden Forstschädlingen bei.
  • Vom Buchdrucker verlassene Bäume zu fällen, hilft nicht bei dessen Bekämpfung, weil diese Bäume nicht mehr als Brutstätte dienen.

Mehr als zwei Jahre altes Totholz kann man also im Hinblick auf die Vermehrung von Schadinsekten bedenkenlos stehen lassen. Eine gewisse Unsicherheit herrscht jedoch bei der Frage der Haftung, wenn herunterfallende, tote Äste oder umfallende, abgestorbene Bäume Waldbesucher verletzen (vgl. Rechtliche Aspekte).