
Die Ziele des Bundes sollen mittels Vierjahres-Programmvereinbarungen zusammen mit den Kantonen und den Waldbesitzern erreicht werden.

Jeder zusätzliche Kubikmeter Totholz, jeder Habitatbaum ist ein Gewinn.

Wer im eigenen Wald Alt- und Totholzbewohner fördert, erhält in den meisten Kantonen unter gewissen Bedingungen eine finanzielle Abgeltung.

Hier finden Sie konkrete Umsetzungs-Beispiele aus den Kantonen und aus dem angrenzenden Ausland.

Wer haftet bei herunterfallendem Totholz?

Wer über den Habitatbaum informieren möchte, kann Nutzungsrechte für eine professionell erstellte Visualisierung beantragen.